Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster der EU in der bis zum 30.04.2025 geltenden Fassung

 

Hier finden Sie ist die Fassung des Kapitels 12.5 des Fachbuches in seinen Auflagen bis zum 31. März 2025. Es basiert auf der bis zum 30. April 2025 geltenden Fassung der Gemeinschaftsgeschmacksmuster–Verordnung (EG) Nr.6/2002 (GGV), die zum 1. Mai 2025 durch die Änderungsverordnung (EU) 2024/2822 geändert worden ist. Einige Artikel der Gemeinschaftsgeschmacksmuster–Verordnung werden aber durch die Änderungsverordnung erst zum 01.07.2026 geändert, so dass das das Kapitel insoweit noch Gültigkeit haben kann.